25. Juni 2025, Positionspapier

Landschaftsschutzgebiete und Freiflächen-PV

An die Fraktionsvorsitzenden im Landtag Brandenburg sowie die Mitglieder des Sonderausschusses Bürokratieabbau der Fraktionen des BSW, der SPD und der CDU.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag dieser Woche tagt der Sonderausschusses Bürokratieabbau, im Tagesordnungs- punkt 1.2 wird er sich mit dem Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt (Gesetzentwurf (GE) der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion – Drucksache 8/956 vom 09.05.2025) befassen. Eine abschließende Beschlussfassung ist für Mitte Juli 2025 im Landtagsplenum geplant.

Am 06. Juni 2025 fand zum GE eine Anhörung statt. Dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (BDLA), dem Förderverein Baukultur Brandenburg e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) wurde leider keine Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Anhörung zu äußern. Dies, obwohl unsere Vereine und Verbände über ein Höchstmaß an Fachkompetenz im Bereich Landschaftsplanung verfügen.

Gemeinsam setzen wir uns für die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Baukultur ein, die lt. Deklaration der Kulturministerkonferenz 2018 in Davos die Summe der menschlichen Tätigkeiten umfasst, welche die gebaute Umwelt verändern. Wir unterstützen den öffentlichen Diskurs über Baukultur sowie die Vernetzung der baukulturell interessierten Öffentlichkeit.

Die derzeit in der Diskussion befindlichen Fragestellungen zur (generellen) Öffnung von Brandenburger Landschaftsschutzgebieten für Freiflächenphotovoltaik gehören zweifelsfrei zu den Themen, welche die gebaute Umwelt nachhaltig verändern. Insofern ist hierzu ein breiter gesellschaftlicher Meinungsaustausch notwendig.

Es ist nicht ausreichend, hier nur die Argumente der Akteure aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und des Landesbauernverbandes zu hören, beide haben primär finanzielle Interessen und lassen weitere Aspekte weitestgehend außen vor.

Ergänzend muss beachtet werden: Nach § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt die wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Landschaft als Eingriff in Natur und Landschaft. Die Regelungen des § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können nicht durch Landesrecht aufgehoben werden!

 

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Mitglieder des Sonderausschusses Bürokratieabbau,

wir dürfen Sie bitten sich dafür einzusetzen, dass es zu keiner generellen Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen kommt. Einzelfallprüfungen müssen, so wie bereits heute zulässig, allerdings auch zukünftig möglich sein.

Der derzeitige Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist in vorliegenden Fassung zur Frage Freiflächenphotovoltaik völlig ausreichend (Anpassung an die Regelungen des §35BauGB). Er darf nicht dahingehend geändert werden, dass neben der Privilegierung von Freiflächenphotovoltaik bis zu einer Größe von 2,5ha dann alle Anlagen, unabhängig von der Größe derselben, privilegiert sind und damit keinerlei Prüfung auf Verträglichkeit mit den Regelungen des betroffenen Landschaftsschutzgebietes unterzogen werden müssen.

Stellen Sie sich bitte vor was es bedeuten würde, wenn Freiflächenphotovoltaikanlagen in einer Größe von 70 oder 100ha ohne jegliche Beachtung der Ziele und Regelungen der betroffenen Landschaftsschutzgebiete erstellt werden könnten. Die gewachsene Kulturlandschaft unseres Landes wäre irreparabel betroffen. Das eine solche Gesetzesänderung auch erhebliche gesellschaftliche Implikationen nach sich ziehen dürfte, sei nur am Rande erwähnt.

In der Praxis wurden Potenzialstudien für die Ausweisung landschaftsverträglicher Photovoltaikanlagen erstellt (z.B. zu Lieberose, Luckau, Perleberg, Forst). Diese Studien zeigen, dass es hinreichend landschaftsverträgliche Flächen gibt, die weit über den Flächenorientierungswert von 2% Landesfläche pro Gemeinde hinausgehen, ohne einen Quadratmeter Landschaftsschutzgebiet in Anspruch zu nehmen. Dies zeigt, dass durch die Freigabe von Landschaftsschutzgebieten einzig privaten Interessen in die Hände gespielt würde. Das müsste im Widerspruch zum Selbstverständnis der demokratischen Parteien in Brandenburg stehen.

Schon heute thematisiert und reklamiert die AfD das Thema Kulturlandschaft und Erhalt des Landschaftsbilds für sich. Der von der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD unterwanderte „Bundesverband Landschaftsschutz“ besetzt das Thema, derzeit u.a. stark in Sachsen. Er wird seine Aktivitäten sicher auch zeitnah auf Brandenburg ausweiten. Dem muss inhaltlich, hier mit einem klugen Beschluss zur Novelle des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, entgegengehalten werden.

Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, dass die demokratischen Fraktionen des Brandenburger Landtages eine kluge Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Unterzeichner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Heinz Nagler
Vorsitzender Förderverein Baukultur Brandenburg e.V.

Eike Richter
Vorsitzender Landesverband bdla Berlin/Brandenburg e.V. Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen

Philipp Sattler
Vorsitzender Landesverband DGGL Berlin-Brandenburg e.V. Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur

Schreiben zum Download als PDF