8. Oktober 2025, Förderverein
Das Landschaftsbild und die erneuerbaren Energien
Eingangsthesen der Tagung:
- Rahmenbedingungen auf Landes- und regionaler Ebene:
Auf Landesebene erfolgt die Steuerung der Flächenauswahl für PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) durch Handlungsempfehlungen und Verordnungen. Diese legen die grundlegenden Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit von PV-Freiflächenanlagen in LSG fest. Für PV-Freiflächenanlagen außerhalb von LSG gibt es keine Steuerung o.ä. über die Landesebene. Es fehlt auch an einer raumordnerischen Steuerung auf regionaler Ebene, die eine präzisere und ausgewogenere Verteilung der Anlagen ermöglichen würde. - Rolle der Kommunen:
Die Kommunen übernehmen die zentrale Funktion in der Planung und Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen. Über Flächennutzungs- und Bebauungspläne bestimmen sie maßgeblich die Standortwahl und setzen die Bedingungen für eine landschaftsgerechte Integration fest. Häufig werden diese Gestaltungsmöglichkeiten jedoch nicht vollständig ausgeschöpft. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden zu selten gezielt, für eine harmonische Einbindung der PV-Freiflächenanlagen in die Landschaft, genutzt. - Mehrfachnutzung der Flächen: Die Mehrzahl der Anlagen wird eindimensional geplant, ohne ergänzende Nutzungen oder ökologische Potenziale zu berücksichtigen. Dabei gibt es zahlreiche positive Erfahrungen mit der Mehrfachnutzung von PV-Flächen, z. B. in Form von Agro- Photovoltaik, bei der landwirtschaftliche Nutzung und Energieerzeugung kombiniert werden. Eine weitere Option ist die naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen, etwa durch die Anlage von Blühwiesen für Bestäuber oder Lebensräume für seltene Arten unter und zwischen den Solarmodulen.
- Politische Rahmenbedingungen: Die Landespolitik unterstützt grundsätzlich den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und speziell der PV-Freiflächenanlagen. Seitens relevanter gesellschaftlicher Gruppen gibt es einen nicht unbedeutenden Druck auf eine stärkere wirtschaftliche Nutzung von Agrarflächen, insbesondere zum Ausbau mit PV-Freiflächenanlagen. Dies zeigte sich in den vergangenen Monaten im Bemühen dieser Akteure, auch Flächen in LSG gesetzlich von den Regelungen der betroffenen LSG’s freizustellen. Nach fachlicher Einschätzung ist festzustellen, dass das Land Brandenburg seine Ausbauziele bei PV-Freiflächenanlagen außerhalb der Natur- und Landschaftsschutzgebiete realisieren kann.
Positionen des Fördervereins Baukultur Brandenburg
Die bestehenden Steuerungsinstrumente und Hilfen für die kommunale Ebene reichen nicht aus, um den Anforderungen der Energiewende, des Landschaftsschutzes und dem Erhalt der Brandenburger Kulturlandschaft gerecht zu werden.
- Stärkere Steuerung und Planungshilfen:
Es ist notwendig, die Verfügbarkeit von Daten aus Umweltinformationssystemen (wie Reliefdaten, Sichtbeziehungen, Bodenklassen, etc.) auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Zudem sollten externe Unterstützungsangebote, etwa durch Umwelt- oder Energiebeiräte, stärker genutzt werden, um eine zielgerichtete Steuerung der Landschaftsnutzung zu ermöglichen. - Vorlaufende kommunale, informelle Planungen sind notwendig
Es bedarf einer Intensivierung und Sensibilisierung der kommunalen Planungen in Bezug auf erneuerbare Energien, unterstützt durch Schulungen und Austauschformate. Ein (Landes-) Förderprogramm könnte dabei helfen, informelle Planungsprozesse wie beispielsweise die Erstellung eines Energiegestaltungsplans zu finanzieren. In einem solchen Plan sollten die potenziellen Flächen für PV-Freiflächenanlagen integrativ in Verbindung mit anderen Raumnutzungen und Naturschutzzielen dargestellt werden. Diese vorlaufenden Planungen können einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanzsicherung leisten. - Ästhetische und ökologische Gestaltung: PV-Freiflächenanlagen werden zunehmend nicht nur als technologische Infrastruktur, sondern auch als gestalterische Elemente in der Landschaft wahrgenommen. Die Gestaltung der Ränder, das Anlegen von Sichtachsen sowie die Einbindung von Korridoren und Querungsmöglichkeiten, um das Landschaftsbild zu wahren, wird von Planern als zentrale Aufgabe angesehen. Beispiele zeigen, dass durch gezielte landschaftsarchitektonische Maßnahmen wie das Anlegen von Hecken und Blühstreifen sowie von Kunstobjekten die Anlagen besser in die Kulturlandschaft integriert werden können. Größere Anlagen sind in kleinere Teileinheiten zu gliedern, um die Einbindung in die Landschaft zu erleichtern.
- Technische Ästhetik: Neben der Einbindung der Anlagen in die Landschaft sollte das technische Erscheinungsbild selbst verbessert werden. Hierbei wird versucht, den ästhetischen Reiz der Technologie zu nutzen und die PV-Anlagen als Teil einer modernen, technologisch geprägten Landschaft zu akzeptieren und hervorzuheben.
- Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zur Landschaftsgestaltung nutzen:
Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollten vor Ort eingesetzt werden, um die Landschaft durch Rekonstruktion oder Neugestaltung zu verbessern. Ziel ist die Steigerung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Dabei sollten besonders kulturlandschaftliche Elemente, wie historische Feldgehölze, Hecken, Alleen und Kleingewässer, restauriert und angelegt werden. - Gestalterische Möglichkeiten in Modellvorhaben erproben:
In Zusammenarbeit mit Kommunen sollten Modellvorhaben initiiert werden, um die gestalterischen Möglichkeiten von PV-Freiflächenanlagen und anderen erneuerbaren Energien zu erproben. Diese Modellvorhaben könnten als Best-Practice-Beispiele dienen und zeigen, wie technologische, landschaftliche und ökologische Interessen in Einklang gebracht werden können.
Das Landschaftsbild und die erneuerbaren Energien:
Chancen und Herausforderungen von PV-Freiflächenanlagen
Tagung des Fördervereins Baukultur Brandenburg e.V. und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, HNEE am Do. 4.; Sept. 2025