11. November 2024,
Baukulturelle Leitlinien des Bundes
Die in den Leitlinien formulierten Ziele und Maßnahmen beziehen sich auf alle Planungs- und Bauaufgaben in Zuständigkeit des Bundes und richten sich an die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung. Die Baukulturellen Leitlinien des Bundes sind als Selbstverpflichtung für Planungs- und Bauaufgaben des Bundes im Inland konzipiert und nicht rechtlich bindend.