11. November 2024,
Baukulturelle Leitlinien des Bundes
Die in den Leitlinien formulierten Ziele und Maßnahmen beziehen sich auf alle Planungs- und Bauaufgaben in Zuständigkeit des Bundes und richten sich an die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung. Die Baukulturellen Leitlinien des Bundes sind als Selbstverpflichtung für Planungs- und Bauaufgaben des Bundes im Inland konzipiert und nicht rechtlich bindend.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen